ÖH
Die Österreichische HochschülerInnenschaft ist nach dem HochschülerInnenschaftsgesetz (HSG) die gesetzlich vorgeschriebene Vertretung der Studierenden. Die ÖH gliedert sich in vier Ebenen: Studienvertretung (StV) auf Ebene der einzelnen Institute/Studienrichtungen, Fakultätsvertretung (FV) auf Ebene der Fakultät/Dekanat, Universitätsvertretung (UV) auf Ebene des Senats/Rektorats, Bundesvertretung (BV) auf Ebene des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung. Seit der Universitätsgesetz-Novelle 2005 werden Studien- und Universitätsvertretung direkt gewählt. Die Fakultätsvertretungen werden von der Studienvertretungen und die Bundesvertretung von den Universitätsvertretungen beschickt. [Update: Seit 2015 wird die Bundesvertretung wieder direkt gewählt.]
Die beiden Fakultätsvertretungen der Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät (Hiku) und der Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät (Phiku) arbeiten gemeinsam als FV Geisteswissenschaften (GEWI).
GEWI – Ablauf
Da wesentliche Entscheidungen für Forschung und Lehre in der Fakultät gefällt werden, reicht die Fokussierung auf die eigene Studienvertretung nicht aus. Ob eine Professur nachbesetzt wird und wie schnell dies geschieht, ob Geld für zusätzliche Lehrveranstaltungen bereitgestellt wird, etc. wird im Dekanat der Fakultät (mit-)entschieden. Eine einzelne Studienvertretung hat hier nur beschränkte Möglichkeiten einzuwirken. In der gegebenen Universitätsstruktur und in Zeiten der beschränkten Mitbestimmung ist die Vernetzung der einzelnen Studienrichtungen miteinander (etwa über die FV Gewi) daher unbedingt notwendig.
Das Plenum der GEWI ist zentraler Diskussions- und Entscheidungsort und somit auch die Drehscheibe für sämtliche Belange der Fakultätsvertretung. Insbesondere Berichte aus allen betroffenen Gremien- und Studienrichtungen, inhaltliche Auseinandersetzung und Erarbeitung von Positionen, sowie die Beschickung der Mandatar_innen für die Fakultätskonferenz finden hier statt.
Unistruktur
Die folgende Grafik und die Erläuterungen sollen in stark vereinfachter Form eine erste Orientierung über die (politische) Unistruktur bieten. Wie es wirklich rennt und wo Hebel in der unipolitischen Arbeit anzusetzen sind, versuchen wir in regelmäßigen Abständen in Workshops und auch am Plenum zu vermitteln. Auch unsere Journaldienste könnt ihr gerne als Anknüpfungspunkte verstehen und nutzen.
Mitbestimmung?
Die Mitbestimmung der Studierenden an der Uni ist eine Sache für sich. Es gibt zwar immer noch eine Vielzahl an Gremien und Studis sind zwar überall involviert, tatsächlich ist der Handlungsspielraum aber oft gering. So sind viele Gremien (wie etwa die Studienkonferenz, Fakultätskonferenz) lediglich in beratender Funktion für eine hierarchisch-autoritäre übergeordnete Instanz konzipiert und Mitsprache hängt leider oft vom Willen dieser Instanzen ab. Trotzdem ist es schwer zu sagen, wie die Situation für Studierende, Forschung und Lehre auf der Uni aussehen würde, wenn Studierende nicht ständig ihre Sichtweise, Bedürfnisse und Forderungen reklamieren würden.
Gemeinsames Vorgehen von unterschiedlichen Studienrichtungen, Fakultäts- und Universitätsvertretung und ein hoher Grad an Vernetzung der einzelnen unipolitisch agierenden Studis und Gruppen ist daher unerlässlich. Und neben „klassischer Gremienarbeit“ können so auch andere Wege gesucht und gefunden werden…
Was sind Fakultäten?
Die Fakultäten sind Organisationseinheiten der Universität. Sämtliche Stellen für Forschung und Lehre sind hier angebunden. Deren Finanzierung wird zwischen Fakultät und Rektorat ausgehandelt. Somit laufen hier zentrale Entscheidungen, die Institute und Studien betreffen, zusammen. Neben der Finanzierung findet hier auch die Besetzung von Berufungs-, Habilitationskommissionen und vielen mehr statt.
Jeder Fakultät stehen Dekanate (Dekan_innen und Vizedekan_innen) vor. Die Entscheidungsbefugnis konzentriert sich im Dekanat, ihm ist das beratende Gremium Fakultätskonferenz beigestellt.
Fakultätskonferenz
Die Fakultätskonferenzen sind ein beratendes Gremium für das Dekanat. Sie sind drittelparitätisch besetzt, d. h. sie besteht zu gleichen Teilen aus Vertreter_innen der drei Kurien: Studierende, Lehrende („Mittelbau“) und ordentliche Professor_innen (lehren natürlich auch). Sie findet drei Mal im Semester statt. Die Studierenden, die an der Fakultätskonferenz teilnehmen können, werden von der GEWI beschickt.
Studienprogrammleitung (SPL)
Die SPL ist die Koordinationsstelle für Lehre – wobei manche SPLen Koordination und Kooperation mit Studierenden anstreben, andere auf den ihnen eingeräumten monokratischen Befugnissen beharren. Die wesentlichen Entscheidungsbefugnisse bezüglich der Lehre sind auch also auch hier in einer Funktion konzentriert. Manche Studienrichtungen werden von einer SPL geleitet, andere sind in Sammel-SPLen zusammengefasst. Die Studienkonferenz steht ihr als beratendes Organ bei.
Die Einflussnahme des Rektorats auf die Entscheidungen der SPL erfolgt über die SPL-Konferenzen und das Vizerektorat für Lehre.
Studienkonferenz (Stuko)
Die Stuko ist ein beratendes Gremium für die SPLen. Sie sind semi-paritätisch besetzt, d. h. es sind zu gleichen Teilen Studierende und Lehrende anwesend. Sie werden von der SPL geleitet, Vertreter_innen des allgemeines Personals (etwa StudienServiceCenter) können als Auskunftspersonen teilnehmen. Sie muss einmal im Semester stattfinden. Die Studierenden, die an der Stuko teilnehmen, werden von der Studienrichtungsvertretung beschickt.
Institut
Institute sind als Subeinheiten der Fakultäten im Organisationsplan der Uni verankert. Ihr Zuständigkeitsbereich ist die Forschung. Manche Studien, wie etwa die Geschichte haben viele Institute, bei anderen fallen Institut und SPL zusammen.
Institutsversammlung, Institutskonferenz, Teammeetings, Kaffeeplausch und zwischen-Tür-und-Angel
An den einzelnen Instituten gibt es unterschiedliche Praxen einer wie auch immer gearteten (demokratischen) Entscheidungsfindung. Sie sind nicht rechtlich verankert, die Einbeziehung der Studierenden ist je nach Institut mehr oder weniger gegeben.
Curricularentwicklung
Studienpläne werden in so genannten Curriculararbeitsgruppen ausgearbeitet oder verändert. Diese werden von der Curricularkommission des Senats für die jeweilige Studienrichtung temporär eingerichtet. Sie sind drittelparitätisch besetzt, das heißt sie bestehen zu gleichen Teilen aus Vertreter_innen der drei Kurien: Studierende, Lehrende („Mittelbau“) und ordentliche Professor_innen (die natürlich auch lehren). Zu Vorgaben und Richtlinien gibt die Homepage der Curricularkommission (http://senat.univie.ac.at/curricularkommission/) erste Auskünfte.